Versicherungsassistent hilft: Wenn der Versicherer das Beratungsprotokoll sehen will und das Marktamt ermittelt

Rechts- und IDD-konform mit Versicherungsassistent ’netinsurer‘

Versicherungen und ihr Zielmarkt müssen zusammenpassen, Produkte über ihren ganzen Lebenszyklus hinweg „geprüft“ werden, so will es das Gesetz. Dies wirft die Frage nach den Kontrollrechten der Produktgeber und den Informationspflichten des Vertriebs auf.

Wie steht es im Gesetz und wie ist die derzeitige Rechtssituation?

Geregelt im Versicherungsvertragsgesetz fordert der Gesetzgeber im §61 die Beratungs- und Dokumentationspflicht des Versicherungsvermittlers.

Dokumentationspflicht in der Versicherungsberatung

ARISECUR ist bereits seit Jahren Vorreiter im digitalen Abwicklungsprozess und setzt damit ein Zeichen für saubere Abwicklung im gesamten Vermittlungsverfahren.

Alle Kooperationspartner von ARISECUR sind mit einer Kunden- und Bestandsverwaltung ausgestattet, welche alle Arbeitsprozesse dokumentiert, speichert und datenschutzrelevante Kommunikation mit den Kunden unterstützt. Einerseits ermöglicht die KundenApp „simplr“ den für die Vollmacht wesentlichen digitalen Unterschriftenprozess. Gleichzeitig wird die komplette Beratungsstrecke zwischen den Vermittlern und deren Kunden mit dem Versicherungsassistenten ’netinsurer‘ vervollständigt.

Bei richtiger Anwendung der vorgegebenen Prozesse kann es zu keinerlei Beanstandung durch die Behörden kommen. ARISECUR Partner sind safe und immer rechts- und IDD-konform.

Versicherungsassistent ’netinsurer‘ einfach erklärt

Sie wollen mehr Information?

Hier gelangen Sie zur Präsentation unseres Versicherungsassistenten netinsurer.

 

Autorin: Jutta Nesyba

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Herausforderung: Leitungswasserschäden nach Ablauf der Nachdeckfrist

Herausforderung: Leitungswasserschäden nach Ablauf der Nachdeckfrist

Ein bestehende Herausforderung bei Eigenheimversicherungen sind Versicherungsfälle in der Leitungswasser-Versicherung bei Leitungswasserschäden, die sich nach einem Versichererwechsel manifestieren und aufgrund Ablaufs der Nachdeckfrist vom Vorversicherer nicht mehr gedeckt werden.

Um dieser drohenden Deckungslücke zu begegnen, ist es im Zuge eines Versicherungswechsel sinnvoll auf eine Leitungswasser-Umdeckungsklausel zu achten.

Falls ein Versicherungsereignis zeitlich nicht exakt zuzuordnen ist und unter den Deckungsumfang des Vorvertrages fällt, sollte Versicherungsschutz bestehen, wenn der Vorversicherer aufgrund des Schadenzeitpunktes ablehnt.

Falls der Versicherungsfall in die Vertragslaufzeit eines Vorversicherers fällt und der Anspruch auf Deckung nach Ablauf der Nachdeckfrist des Vorversicherers erhoben wird, sollte Versicherungsschutz bestehen, sofern die Eintrittspflicht beim Vorversicherer bestanden hätte und seitens des Folgeversicherers besteht. Der Versicherungsnehmer ist natürlich verpflichtet, alle Schäden bei Bekanntwerden sowohl dem Vor- als auch dem Folgeversicherer zu melden.

Versicherungsdeckung sollte in dem Umfang gewährt werden, der zum Zeitpunkt des Eintrittes des Schadenfalles bestanden hat, höchstens jedoch im Umfang des Vertrages des Folgeversicherers.

Zu beachten ist dabei, dass Leitungswasser-Umdeckungsklauseln zeitlückenlosen Versicherungsschutz voraussetzen.

Ab sofort: Leitungswasser-Versicherung mit Umdeckungsklausel bei ausgewählten Produktpartnern der ARISECUR

 

Autor:  Philipp Dorfmeister

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Wußten Sie schon, dass…

…Bestandsdatenaktualisierungen nun für Sie jederzeit nachvollziehbar sind?

Wie Sie bestimmt wissen, aktualisieren wir Ihre Vertragsbestände in regelmäßigen Abständen mithilfe der Bestandsdaten, die uns die Gesellschaften via OMDS zur Verfügung stellen.

Diese Aktualisierungen geschehen seit geraumer Zeit, doch ab jetzt können Sie auch tagaktuell mitverfolgen, an welchem Tag die letzte Aktualisierung einer Gesellschaft durchgeführt worden ist.

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So gratulieren Sie jedem einzelnen Kunden persönlich

Bereits seit vielen Jahren unterstützt ARISECUR Sie in den Bereichen Technik, Bestandsverwaltung und auch Vertragspflege.

Jedoch wird im Alltag oft einer der wichtigsten Aspekte vernachlässigt – nämlich die Kundenpflege.
Auch hier bietet das Maklerverwaltungsprogramm (MVP) bereits seit einigen Jahren einen besonderen Service für Sie an – den Grußkartenservice!

Der Grußkartenservice ermöglicht es Ihnen, dass Sie Ihren Kunden zum Geburtstag, zu Ostern, zu Weihnachten und zu Silvester eine digitale Grußkarte per Mail zukommen lassen.

 

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Sicherheitsrisiko Webbrowser

Wenn wir über Sicherheit sprechen, sprechen wir meistens von Antivirenprogrammen, Firewalls und ähnlichen Dingen. Sicherheit fängt aber schon bei allen auf dem PC genutzten Programmen an. Eine Software, welche man lange nicht mehr aktualisiert hat oder welche vom Herrsteller nicht mehr aktualisiert wird, stellt oftmals mit das größte Sicherheitsrisiko auf einem PC dar.

Ein Programm, welches die meisten von uns täglich nutzen, ist hierbei der Webbrowser und dieser bildet mitunter das anfälligste Glied in der Kette.

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Eigenes Foto im Blog verwenden

Zeigen Sie Gesicht und lassen Sie Ihr Foto neben Ihren Kommentaren anzeigen! Es ist ganz einfach und dauert nur 3 Minuten!

Und so gehts:

  1. Kostenlos bei Gravatar registrieren
  2. Laden Sie Ihr persönliches Bild hoch
  3. Schreiben Sie einen Kommentar in unserem Blog um zu sehen ob es funktioniert

Ab sofort erscheint neben jedem Ihrer Beiträge (mit Ihrer E-Mail Adresse) Ihr neues Bild von Gravatar. Und das nicht nur in unserem Blog sondern in fast allen Blogs. Probieren Sie es gleich aus!

So könnte demnächst Ihr Kommentar dargestellt werden:

Haben Sie noch Fragen? Wenden Sie sich einfach an Ihre Maklerbetreuung – wir helfen Ihnen gerne weiter!

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